(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralver- bandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
III. Lieferung und Lieferverzug
IV. Abnahme
V. Eigentumsvorbehalt
VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
VII. Haftung für sonstige Ansprüche
VIII. Gerichtsstand
IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen:
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
X. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
HIELSCHER GmbH
Im Gewerbepark 1
D – 93466 Chamerau
+49 (0) 9944 30422 – 0
+49 (0) 9944 30422 – 19
info@hielscher-group.com
www.hielscher-chamerau.de
Geschäftsführer: Dieter Hielscher
USt-IdNr.: DE 32 39 17 735
HRB 17078, Amtsgericht Regensburg